| § 36 BDSG "Widerspruchsrecht"
| | Das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
|
|
|
|
Möchten Sie die EU Datenschutz-Grundverordnung Schritt für Schritt umsetzen? Wünschen Sie sich konkrete Erläuterungen und durchdachte Checklisten? Streben Sie Datenschutz-Compliance an? Dann ist der PrivazyPlan® genau das Richtige für Sie.
© SecureDataService, Nicholas Vollmer, St.-Johannes-Str. 112, 41849 Wassenberg, Germany, +49 2432 934420-0, info@privazyplan.eu (siehe Impressum / Datenschutz) (18.09.2018) |
|